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TEILNAHME-BEDINGUNGEN

O.R.PHEUS FRAGMENTS ist eine individuelle, exklusive Grenzerfahrung in einer interaktiven

Rauminstallation. Jede*r Besucher*in erforscht – jeweils alleine und zeitlich limitiert – eine

Ausstellungssituation, in der die Grenzen zwischen Realität und Fiktion werden verwischen.

Die Teilnahmebedingungen zu O.R.PHEUS FRAGEMENTS liegen in deutscher Sprache vor und

lauten wie folgt:

 

1. TICKETING

1.a.

Ein Besuch von O.R.PHEUS FRAGMENTS ist nur mit gültigem, personalisiertem Ticket

möglich. Jede*r Besucher*in ist verpflichtet, sich vor Ort auszuweisen.

 

1.b.

Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur persönlichen und privaten Nutzung.

 

1.c.

Tickets für O.R.PHEUS FRAGMENTS sind veranstaltungsbezogen und werden daher nicht

erstattet.

 

1.d.

Tickets für O.R.PHEUS FRAGMENTS sind personalisiert, eine Weitergabe ist aufgrund dieser Teilnahmebedingungen nicht gestattet. Sollten mehrere Tickets über eine*n Käufer*in zur

Weitergabe an andere Personen erworben werden, verpflichten sich alle Beteiligten über

den/die Käufer*in den Teilnahmebedingungen von O.R.PHEUS FRAGMENTS zuzustimmen. Die

Vor- und Zunamen – womöglich auch weitere Daten – der anderen Beteiligten müssen beim

Erwerb der Tickets durch den/die Käufer*in angegeben werden.

2. ALTERSFREIGABE

2.a.

O.R.PHEUS FRAGMENTS ist freigegeben ab 16 Jahren.

2.b.

Ein offizieller Altersnachweis (z.B. Personalausweis) vor Ort ist erforderlich.

3. PÜNKTLICHKEIT & NACHEINLASS

 

3.a.

Bei O.R.PHGEUS FRAGMENTS handelt es sich um ein Live-Erlebnis, das für jede Buchung

speziell vorbereitet und jeweils für den gebuchten Zeitraum reserviert wird. Einlass wird für je

eine*n Besucher*in alle 15 Minuten gewährt. Erscheint ein*e Besucher*in erst nach Beginn des gebuchten Zeitraums, so ist eine Teilnahme für diese Buchung zwar möglich, jedoch nur bis zum Ende es jeweils gebuchten Slots. Aufgrund der genauen Taktung des Slotsystems gibt es hier keine Möglichkeit die Besuchszeit bei Verspätung zu verlängern. DieVeranstaltenden sind nicht verpflichtet, dem/der Käufer*in bzw. der verspäteten Person einen Ersatztermin

anzubieten.

3.b.

Der Veranstalter empfiehlt rechtzeitig vor dem gebuchten Termin vor Ort zu sein, um

pünktlich zum gebuchten Slot starten zu können.

4. BARRIEREFREHEIT, SICHERHEIT & TRIGGERWARNUNGEN

4.a.

Mit folgenden Hinweisen und Regeln sowie Informationen zur Barrierefreiheit und

Sicherheit sollen mögliche Folgen und Schäden – an dem/der Besucher*in als auch seiner/ihrer Umgebung – ausgeschlossen werden.

 

4.b.

Ein Besuch von O.R.PHEUS FRAGMENTS empfiehlt sich nicht bei:

  • Beschwerden, die auf Covid hinweisen

  • Grippe, Erkältung, Schnupfen, Ohrschmerzen

  • Angsterkrankungen wie Achluophobie (Angst im Dunkeln), Klaustrophobie (Angst vor

  • engen Räumen) u.ä.

  • Anfälligkeit für Schwindel

  • Seheinschränkungen (z.B. Blindheit)

  • Höreinschränkungen (z.B. Taubheit)

  • Mobilitätseinschränkungen (Zustände, welche die freie körperliche Bewegung beeinflussen u.a. verletzte oder gebrochene Gliedmaße, Gips, Krücken, Rollstuhl etc.)

  • psychischer Instabilität (u.a. posttraumatischen Belastungsstörungen)

  • emotionalem Stress

  • alle Einschränkungen und Leiden, die der bisherigen Aufzählung ähneln.

 

4.c.

Die Veranstaltenden informieren im vorab über mögliche Anforderungen, die während

der Experience an das Publikum gerichtet werden und weisen auf verschiedene akustische,

visuelle, olfaktorische, gustatorische oder haptische Reize hin, die potenziell triggernd sein

können. Besucher*innen sind eingeladen selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob eine

Besuch von O.R.PHEUS FRAGEMENTS für sie barrierefrei ist. Die Veranstaltenden weisen auf

folgende sensorische Reize hin:

 

  • O.R.PHEUS FRAGMENTS findet in einer intensiven, ruhigen Situation statt: Besucher*innen werden gebeten sich ebenfalls ruhig zu verhalten.

  • Besucher*innen werden gebeten das persönliche Smartphone während der Experience auf stumm zu stellen und abzugeben.

  • Besucher*innen erkunden die Installation jeweils alleine.

  • In der dunklen Installation wird UV-Licht bzw. Schwarzlicht eingesetzt.

  • Die Installation wird im Gehen erkundet, es gibt keine Bestuhlung. Eine Teilnahme mit flachen, geschlossenem Schuhwerk wird empfohlen. Es gibt eine steile Treppe.

  • Besucher*innen dürfen das in der Installation befindliche Interior vorsichtig anfassen, ausgenommen sind Gefäße mit Flüssigkeiten. Flüssigkeiten können Spuren in der Kleidung und auf der Haut hinterlassen. Achtung: Alle in der Installation befindlichen Objekte sind echt und bedürfen eines achtsamen Umgangs.

  • Einige Momente innerhalb der Experience können Unbehagen auslösen. Die Auseinandersetzung mit und die Darstellung von Leben, Tod und einem möglichen Dazwischen können verstören.

  • Es ist jederzeit möglich die Installation zu verlassen.

 

4.e.

Der/die Besucher*in wird vor Ort mit Technologie versorgt: Diese Ausstattung ist

maßgeblicher Teil des Erlebnisses. Der/Die Besucher*in verpflichtet sich, das vor Ort

ausgegebene technische Toolkit (u.a. Smartphone, Kopfhörer) für die Zeitdauer der

Experience zu tragen, damit pfleglich umzugehen und keine Eingriffe an der ihm gestellten

Ausstattung vorzunehmen. Der/Die Besucher*in ist angehalten, sich damit langsam und

vorsichtig zu bewegen.

 

4.f.

Die Veranstaltenden empfehlen Kleidung, die Bewegungsfreiheit zulässt und flache,

geschlossene Schuhe. Schuhe mit hohem Absatz (Pumps, High Heels u.ä.) oder offene Schuhe

(Flip-Flops, Sandalen u.a.) eignen sich nicht für die Umgebung und sind daher nicht zulässig.

 

4.g.

Um den freien Bewegungsablauf zu gewährleisten dürfen keinerlei persönliche

Gegenstände wie Jacken, Mäntel, Taschen, Rücks.cke u.ä. mitgeführt werden – dies gilt

ebenfalls für jedwede Hilfsmittel wie Werkzeug, technische und technologische Geräte wie

Mobiltelefone, Kameras, Mikrophone und andere Aufzeichnungsgeräte sowie Objekte, durch

die Verletzungsgefahr besteht.Es wird vor Ort eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, damit

der /die Besucher*in mitgeführte Objekte selbst einschließen kann.

 

4.h.

Der Besuch von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der dazugehörigen Einrichtungen unter

Einfluss von Alkohol und anderen den Gemütszustand beeinflussenden oder nicht

verkehrsfähigen Substanzen ist untersagt. Eine Mitnahme sowie Konsum von Alkohol, Drogen, Zigaretten und ähnlichen Substanzen in O.R.PHEUS FRAGMENTS und den dazugehörigen Einrichtungen ist untersagt.

 

4.i.

Der Veranstalter sowie das Personal vor Ort behalten sich das Recht vor, Personen den

Besuch, die Nutzung und Bespielung von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der dazugehörigen

Einrichtungen zu verweigern, wenn diese nach Einschätzung der Veranstaltenden und/oder

des Personals vor Ort nicht in der Lage oder gewillt sind, O.R.PHEUS FRAGMENTS unter

Einhaltung der Sicherheitsstandards durchzuführen.

 

4.j.

Bei vorzeitigem Abbruch der O.R.PHEUS FRAGMENTS -Experience übernehmen die

Veranstaltenden keinerlei Haftung und erstattet keinerlei Kosten.

 

5. SORGFALTSPFLICHT & HAFTUNG

 

5.a.

Der/die Besucher*in stimmt zu, O.R.PHEUS FRAGMENTS und alle dazugehörigen

Einrichtungen auf eigene Gefahr zu betreten und mit Sorgfalt zu nutzen.

 

5.b.

Für eventuelle Schäden und Folgen – inklusive an Gesundheit und Eigentum – übernehme

die Veranstaltenden keine Verantwortung oder Haftung, wenn diesen aufgrund von Missachtung der Teilnahmebedingungen und/oder Anweisungen vor Ort und/oder Fahrlässigkeit bei der Nutzung von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der dazugehörigen

Einrichtungen aufgetreten sind.

 

5.c.

Wenn der/die Besucher*in O.R.PHEUS FRAGMENTS oder die dazugehörigen Einrichtungen

schuldhaft beschädigt oder fahrlässig umgeht oder die Teilnahmebedingungen nicht befolgt,

wird die Live-Experience umgehend beendet. Es besteht kein Anspruch auf eine

Rückerstattung der Ticketkosten. Der/Die Besucher*in stellt die Veranstaltenden sowie deren

Dienstleistenden von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

 

5.d.

Im Falle einer schuldhaften Beschädigung von Ausstattung, Technik und Geräten u.ä.

in/von O.R.PHEUS FRAGMENTS oder der dazugehörigen Einrichtungen ist der/die Besucher*in zu Schadenersatz gegenüber den Veranstaltenden bzw. den jeweiligen Eigentümer*innen der

beschädigten Sache verpflichtet.

 

5.e.

Im Zuge der Sorgfaltspflicht können die Veranstaltenden das Live-Erlebnis überwachen

lassen. Der/die Besucher*in stimmt einer Beobachtung und audiovisuellen Aufzeichnung

seiner/ihrer Person während der Dauer des Live-Erlebnisses zu.

 

5.f.

Für Besucher*innen nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

 

6. HÖHERE GEWALT

 

6.a.

Eine Rückgabe von Tickets und die Erstattung des Eintrittspreises sind ausgeschlossen,

außer wenn die Veranstaltung aus von den Veranstaltenden zu vertretenden Gründen nicht

stattfindet, zeitlich oder örtlich verlegt wird oder abgebrochen wird.

7. GEHEIMHALTUNG

 

7.a.

Der/die Besucher*in verpflichtet sich, keine Elemente von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der

dazugehörigen Einrichtungen zu entnehmen, mit Dritten zu teilen oder für eigene oder fremde – insbesondere kommerzielle – Zwecke zu verwenden. Hierzu gehören alle ästhetischen, inhaltlichen, spielerischen, technischen und technologischen Elemente, Ideen, Regeln, Mechaniken und Umsetzungen.

 

7.b.

Die Aufnahme von Fotos, Videos und Ton in/von O.R.PHEUS FRAGMENTS und den

dazugehörigen Einrichtungen ist nicht gestattet. Eine Mitnahme von technischen,

elektronischen, digitalen und technologischen Geräten in O.R.PHEUS FRAGMENTS ist nicht

gestattet.

8. FOTO-, FILM- UND TONAUFNAHMEN

 

8.a.

Die Besucher*innen werden darauf hingewiesen, dass während des Besuches

möglicherweise Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen der/die

Besucher*in zu sehen und/oder zu hören ist.

 

8.b.

Die Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen der

Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung die vom Veranstalter während des Live-Erlebnisses angefertigt werden, über das Internet, das Radio, das Fernsehen, über Datenträger (z.B. DVDs, CD-Roms usw.) oder andere, auch zukünftig erst entstehende Medien oder die Unterstützung von Dritten bei solchen Aktivitäten ist dem Veranstalter gestattet, sofern der/die Besucher*in nicht persönlich identifizierbar und erkennbar ist.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

9.a.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, die Teilnahmebedingungen zu korrigieren und

anzupassen. Der/Die Besucher*in trägt Sorge, sich über den aktuellen Stand der

Teilnahmebedingungen zu informieren.

 

9.b.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen rechtsunwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon

nicht berührt.

 

9.c.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl berührt nicht die

Anwendbarkeit solcher Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Staates in welchem

der/die Besucher*in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung

abgewichen werden darf.

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